Recht oder Pflicht? - Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder andere Behörden Personen vernehmen, Durchsuchungen durchführen oder Unterlagen sicherstellen wollen. Hier finden Sie daher die wichtigsten Tipps, damit von Anfang an alles richtig läuft.
1. Besteht bei einer polizeilichen Vorladung eine Verpflichtung zum Erscheinen?
Vor der Polizei / Ordnungsbehörde
Nein
Vor der Staatsanwaltschaft
Ja, bei Ausbleiben sind Zwangsmittel zulässig.
2. Besteht die Pflicht, Angaben zur Person zu machen?
Vor der Polizei / Ordnungsbehörde
Ja
Vor der Staatsanwaltschaft
Ja
3. Besteht die Pflicht, Angaben zur Sache zu machen?
Vor der Polizei / Ordnungsbehörde
Ja, Aussagepflicht kann aber nicht erzwungen werden.
Vor der Staatsanwaltschaft
Ja, aber keine Aussagepflicht bei Zeugnis- oder Aussage-verweigerungsrecht (z.B. bei Familien angelegenheiten oder Gefahr der Selbstbelastung).
4. Besteht das Recht auf schriftliche Äußerung?
Vor der Polizei / Ordnungsbehörde
Ja
Vor der Staatsanwaltschaft
Liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
5. Besteht das Recht, die Anwesenheit eines Verteidigers zu verlangen?
Vor der Polizei / Ordnungsbehörde
Liegt im Ermessen der Polizei
Vor der Staatsanwaltschaft
Ja
